S192
Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 192-544866
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arndtstraße 19
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle-kanzlei@goehmann.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen Georgsmarienhütte
Gegenstand der Ausschreibung sind Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erschließung der Baugebiete "Südlich Schulzentrum" und "Südlich Panoramabad" in Georgsmarienhütte.
49124 Georgsmarienhütte
Gegenstand der Beschaffung sind Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erschließung der Baugebiete "Südlich Schulzentrum" und "Südlich Panoramabad" in Georgsmarienhütte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 (Planungsleistungen). Einzelheiten zu der stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag über Ingenieur- und Architektenleistungen.
Jeweils Option des Auftraggebers über die Beauftragung der Stufen 2 (Vorbereitung der Vergabe), Stufe 3 (örtliche Bauüberwachung) und Stufe 4 (Bereich Oeseder Bach). Einzelheiten zu der stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag über Ingenieur- und Architektenleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architekten- und Ingenieurleistungen Georgmarienhütte
Postanschrift: Marie-Curie-Straße 4a
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B668N
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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