S244
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 244-706010
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 145-67
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-67 Die Überarbeitung der bestehenden Projektstruktur wird erforderlich, um der höheren Anzahl an Finanzierungen gerecht zu
werden. Für jede Finanzierungsart soll ein eigenes PSP-Element zur Verfügung stehen. Des Weiteren wurde die Einführung der
Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KoPI 2.0) und die dazugehörigen Standardkostenpläne im Jahr 2021 verabschiedet.
Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert die Verwendung der von der
DB Netz AG entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und
Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Zukünftig soll die Möglichkeit
bestehen die Vergabepreise zurück an die Preisdatenbank übertragen zu können, um damit mittelfristig die Qualität der
Kostenplanung zu erhöhen.Der Nachtrag bezieht sich auf die Vertragsfortschreibung zum Generalplanervertrag (Hauptvertrag
B0171400 und Fortschreibung NA 145-9). Die hier angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Anpassung der Projektstruktur
und die Berücksichtigung der Kostenpläne 2.0 für Planungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des
Planfeststellungsabschnitts 8.2 der ABS/NBS Karlsruhe – Basel StA 8.
In diesem Nachtrag wird die Leistung Anpassung der PSP-Struktur für den PfA 8.2 angeboten. Ohne diese Anpassung,können die erforderlichen Grundlagen für die Projektstruktur und damit auch für die späteren Projektphasen nicht gewährleistetwerden. Zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung war die Konkretisierung der PSP-Struktur nicht bekannt. Erst in derfortlaufenden vertieften Planung wurde dies identifiziert. Somit ist der Nachtrag dem Grunde nach gerechtfertigt. DieKostenplanung ist Teil der Entwurfsplanung, daher ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Der aktuelleAN verfügt über Projekterfahrung bei der Erstellung der Entwurfsplanung. Aufgrund seiner bisherigen Leistungen kann derGeneralplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmererfolgreich abschließen.
© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022