S235
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 235-677807
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 144-23
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 144-23 Die Vertragsfortschreibung NT 144-7 vom 18.08.2015 enthält mehrere Teilleistungen des Auftragnehmers, die
Mehraufwendungen bei Leistungen auf Nachweis darstellen und im Zusammenhang mit der Offenlage und dem
Erörterungstermin stehen. Die Abrechnung der Leistungen wurde auf Basis des tatsächlich erforderlichen Zeitbedarfs anhand von
Stundennachweisen angeboten, das ursprünglich veranschlagte Zeitbudget ist nun bereits ausgeschöpft. Diese Form der
Leistungsabrechnung wurde mit der DB Netz AG vereinbart (und entspricht der für den PfA 8.1 und 8.3 im Mai 2015
abgestimmten Vorgehensweise). Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen sowie die Terminteilnahme
dazu wurde so bei der Vertragsfortschreibung nicht vorhergesehen, der Umfang der Leistungen war nicht abschließend zu
bewerten war.
Das Budget wurde für die Position 6.10 "Bearbeitung von Einwendungen aus der Offenlage inkl. Abstimmungen der
Entgegnungen mit DB Netz und EBA" und Position 6.16 "Terminteilnahme" überschritten. Die erforderlichen zusätzlichen
Leistungen/Mehrstunden sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
Der aktuelle AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Fachexperten, Projekterfahrung sowie örtliche Kenntnisse imProjektraum. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen könnten diese speziellen Fachkenntnisse und das Projektwissen nichtgenutzt werden. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen generiert, welche sich nachteilig auf die Qualität derEinwendungbearbeitung und die Genehmigungsfähigkeit auswirken. Es ist davon auszugehen, dass Schwierigkeiten beimIneinandergreifen der verschiedenen Leistungen beim Ablauf auftreten was zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Risiken beider Zusammenführung der Unterlagen der jeweiligen Fachdisziplinen führt. Ein Wechsel des AN ist auch wirtschaftlichen undtechnischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. DieVoraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden.Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt w
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