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Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 235-677807)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 235-677807)

06/12/2022

  
S235

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 235-677807

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 144-23

Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja

Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: SW2/01/21/10714 (B0171400)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

06/02/2002

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15

Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus

der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

01/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 144-23 Die Vertragsfortschreibung NT 144-7 vom 18.08.2015 enthält mehrere Teilleistungen des Auftragnehmers, die

Mehraufwendungen bei Leistungen auf Nachweis darstellen und im Zusammenhang mit der Offenlage und dem

Erörterungstermin stehen. Die Abrechnung der Leistungen wurde auf Basis des tatsächlich erforderlichen Zeitbedarfs anhand von

Stundennachweisen angeboten, das ursprünglich veranschlagte Zeitbudget ist nun bereits ausgeschöpft. Diese Form der

Leistungsabrechnung wurde mit der DB Netz AG vereinbart (und entspricht der für den PfA 8.1 und 8.3 im Mai 2015

abgestimmten Vorgehensweise). Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen sowie die Terminteilnahme

dazu wurde so bei der Vertragsfortschreibung nicht vorhergesehen, der Umfang der Leistungen war nicht abschließend zu

bewerten war.

Das Budget wurde für die Position 6.10 "Bearbeitung von Einwendungen aus der Offenlage inkl. Abstimmungen der

Entgegnungen mit DB Netz und EBA" und Position 6.16 "Terminteilnahme" überschritten. Die erforderlichen zusätzlichen

Leistungen/Mehrstunden sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der aktuelle AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Fachexperten, Projekterfahrung sowie örtliche Kenntnisse imProjektraum. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen könnten diese speziellen Fachkenntnisse und das Projektwissen nichtgenutzt werden. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen generiert, welche sich nachteilig auf die Qualität derEinwendungbearbeitung und die Genehmigungsfähigkeit auswirken. Es ist davon auszugehen, dass Schwierigkeiten beimIneinandergreifen der verschiedenen Leistungen beim Ablauf auftreten was zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Risiken beider Zusammenführung der Unterlagen der jeweiligen Fachdisziplinen führt. Ein Wechsel des AN ist auch wirtschaftlichen undtechnischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. DieVoraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden.Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt w

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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