S231
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 231-665668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 146-58
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-58 Im Rahmen des zweiten Planfestellungsverfahrens wurde 2017 die neue Planung offengelegt und neue Einwendungen erhoben. Insbesondere die Untere Wasserschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen (TöB 21c) forderte eine genauere Erläuterung der Variantenuntersuchung, die zur Vorzugslösung der EÜ Elzkanal als vierfeldigrige Spannbetonbrücke mit 106,2 m Gesamtlänge und einem Mittelpfeiler im Elzkanal geführt hatte.
Die Leistung ist bereits Bestandteil des Anhangs B zum HV (Leistungsbeschreibung) – Teil A. Pkt. 4: "Untersuchung von Varianten in dem im Rahmen der Planfeststellung erforderlichen Umfang, jeweils mit Kostenberechnungen für alle kreuzenden Infrastrukturmaßnahmen, Leitungen, andere Schienenanlagen etc. zur Optimierung der Planung." Da der Aufwand für diese Position zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nich abschätzbar war, wird die Leistung über den dafür vorgesehenen Poolbetrag abgerechnet (Vertragsfortschreibung NA 146-13, Pos. 2.5) abgerechnet. Entsprechend den Aufführungen der nach Aufwand erbrachten Leistungen in Anlage 2 vom 30.09.2021 zur 11. Abschlagsrechnung des N146-13 ist dieser Poolbetrag ausgeschöpft bzw. bereits überschritten (siehe NA 146-46).
Die Forderung der Wasserschutzbehörde war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den AG trotz sorgfalt nicht vorhersehbar. Sowohl die vergebene Hauptleistung, als auch der Bereich über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich: Der Auftragnehmer schuldet dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlagen. Diesem Zweck dient die Position A4 des Anhangs B – Teil A. Lediglich der Aufwand im Rahmen der Bearbeitung der 2017 Offenlage der neuen Planung war weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages noch der Fortschreibung N146-13 absehbar und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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