S230
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 230-663790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 146-73
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146 – 73
Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die Gesamtleistung muss zu einer in sich genehmigungsfähige Planunterlage führen, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung für die NBS im PfA 8.1 entspricht.
Die Durchführung einer 2. Offenlage im PfA 8.1 wurde 2020 beschlossen und ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert die Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung und Umweltplanung dienen (u.a.): Anpassung der Trassierung aufgrund von Änderungen im PfA 8.0, Umsetzung des aktiven Lärmschutzes die gesamte Strecke entlang, neue Anforderungen des Wassergesetz 2018, neuer fachlicher Erkenntnisse zu Fledermäusen und Querungshilfen (siehe beigefügten Änderungserläuterungsbericht, Stand 05.05.21). Der Umfang der Änderungen führt zudem zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwichen den Projektbeteiligten, dem der Generalplaner und seine Subunternehmen gerecht werden müssen.
Die am 11. November 2022 angezeigten Leistungen enthalten die erforderliche Einwendungsbearbeitung nach der 2. Offenlage und die weitere Begleitung des Genehmigungsverfahrens (NA 146- 13, Anlage 6 Pos. 6) durch die Kooperationsgemeinschaft Umwelt (KGU) im Auftrag des Generalplaners SWECO GmbH.
Die Durchführung einer 2. Offenlage aufgrund neuer gesetzlichen Anforderungen und fachlichen Erkenntnisse war zum Zeitpunkt der Fortschreibung NA 146-13 weder vorherzusehen noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden (siehe VII.2.1.). Es ändert nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen, sie sorgt vielmehr für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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