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Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 229-659204)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 229-659204)

28/11/2022

  
S229

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 229-659204

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 146-47

Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis

NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja

Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: SW2/01/21/10714 (B0171400)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

06/02/2002

V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15

Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus

der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

23/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE133 Emmendingen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 06/02/2002

Ende: 31/12/2020

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR

VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe

Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein

VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 164-47 Die Regelfahrdrahthöhe wurde 2014 im Rahmen der Vorplanung (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 7.13.1) gemäß dem geltenden

Regelwerk (Ril 997 Oberleitungsanlagen planen und errichten, DIN EN 50119 Oberleitungen für die elektrische Zugförderung) auf

5,50m festgelegt. Im Kapitel 7.13.2.1 wird ergänzt, dass im Bereich der Straßenüberführungen und der Galeriebauwerke der

Fahrdraht abgesenkt und ggf. die Systemhöhe reduziert wird. Es handelte sich um 9 Absenkungen, Stand Vorplanung. Die

Entwurfsplanung wurde entsprechend 2020 im Entwurf erstellt und am 02.03.2021 abgegeben.

Die Fortschreibung der technischen Planung und des Schallschutzkonzepts gemäß Kernforderung 3 parallel zum

Genehmigungsverfahren führte jedoch 2021 zum Erkenntnis, dass die bevorzugte Variante aus der VP aufgrund zusätzlicher

Bauwerke (Grünbrücke BW-Nr. 422 und Galerie NBS-km 195,300 BW-Nr. 196), eines erhöhten Intandhaltungsaufwands und

größerer Stromabnutzung im Betrieb, mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Nach Rücksprache mit dem Leiter

Energieanlagen der Betriebsstelle Netze Freiburg wurde der OLA Planer am 10. Juni 2021 angefordert, die Machbarkeit einer

Variante mit einer weitestgehenden festen Fahrdrahthöhe von 5,30m zu untersuchen. Die positive Rückmeldung führte am 24.

September 2021 zur Anforderung eines Angebots für die Planungsänderung der Fahrdrahthöhe der Oberleitungsanalagen im PfA

8.1.

Die Anpassung hat weiterhin einen erhebligen Einfluss an die Verkehrsplanung. Daraus ergibt sich eine Überprüfung und ggf.

Überarbeitung der Planung der SSW, Galerien, NBS-Entwässerung, AS Riegel Ein- und Ausfahrrampe und des Hochwassertrogs.

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es handelt sich um eine Teilleistung des Planungsauftrags der Oberleitungsanlagen über 11,4 km im PfA 8.1, dieweitreichende Auswirkungen auf die gesamte Entwurfsplanung in diesem Abschnitt hat. Mit der Korrektur des AG derAufgabenstellung sind zahlreiche Aspekte (u.a. tangierende Planungen VA und KIB) verbunden, welche bei der Prüfung undEinarbeitung der Planänderung der Fahrdrahtöhe auf 5,3m zu berücksichtigen sind und keine Änderung der grundsätzlichenPlanungsauftrages haben. Ein neuer AN kann diese Leistung nicht losgelöst vom Erstellen der Gesamtleistung erbringen(Ineinandergreifen der verschiedenen Planungspunkte). Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis indiese umfangreichen Themenfelder ist mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten Verlust von Synergieeffektenverbunden. Es würde in dem laufenden Prozess zu einem unnötigen, erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projektverursachen und ist nicht wirtschaftlich.

VII.2.3)Preiserhöhung

Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

Gesamtauftragswert nach den Änderungen

Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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