S229
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 229-659204
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 146-47
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 164-47 Die Regelfahrdrahthöhe wurde 2014 im Rahmen der Vorplanung (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 7.13.1) gemäß dem geltenden
Regelwerk (Ril 997 Oberleitungsanlagen planen und errichten, DIN EN 50119 Oberleitungen für die elektrische Zugförderung) auf
5,50m festgelegt. Im Kapitel 7.13.2.1 wird ergänzt, dass im Bereich der Straßenüberführungen und der Galeriebauwerke der
Fahrdraht abgesenkt und ggf. die Systemhöhe reduziert wird. Es handelte sich um 9 Absenkungen, Stand Vorplanung. Die
Entwurfsplanung wurde entsprechend 2020 im Entwurf erstellt und am 02.03.2021 abgegeben.
Die Fortschreibung der technischen Planung und des Schallschutzkonzepts gemäß Kernforderung 3 parallel zum
Genehmigungsverfahren führte jedoch 2021 zum Erkenntnis, dass die bevorzugte Variante aus der VP aufgrund zusätzlicher
Bauwerke (Grünbrücke BW-Nr. 422 und Galerie NBS-km 195,300 BW-Nr. 196), eines erhöhten Intandhaltungsaufwands und
größerer Stromabnutzung im Betrieb, mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Nach Rücksprache mit dem Leiter
Energieanlagen der Betriebsstelle Netze Freiburg wurde der OLA Planer am 10. Juni 2021 angefordert, die Machbarkeit einer
Variante mit einer weitestgehenden festen Fahrdrahthöhe von 5,30m zu untersuchen. Die positive Rückmeldung führte am 24.
September 2021 zur Anforderung eines Angebots für die Planungsänderung der Fahrdrahthöhe der Oberleitungsanalagen im PfA
8.1.
Die Anpassung hat weiterhin einen erhebligen Einfluss an die Verkehrsplanung. Daraus ergibt sich eine Überprüfung und ggf.
Überarbeitung der Planung der SSW, Galerien, NBS-Entwässerung, AS Riegel Ein- und Ausfahrrampe und des Hochwassertrogs.
Es handelt sich um eine Teilleistung des Planungsauftrags der Oberleitungsanlagen über 11,4 km im PfA 8.1, dieweitreichende Auswirkungen auf die gesamte Entwurfsplanung in diesem Abschnitt hat. Mit der Korrektur des AG derAufgabenstellung sind zahlreiche Aspekte (u.a. tangierende Planungen VA und KIB) verbunden, welche bei der Prüfung undEinarbeitung der Planänderung der Fahrdrahtöhe auf 5,3m zu berücksichtigen sind und keine Änderung der grundsätzlichenPlanungsauftrages haben. Ein neuer AN kann diese Leistung nicht losgelöst vom Erstellen der Gesamtleistung erbringen(Ineinandergreifen der verschiedenen Planungspunkte). Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis indiese umfangreichen Themenfelder ist mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten Verlust von Synergieeffektenverbunden. Es würde in dem laufenden Prozess zu einem unnötigen, erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projektverursachen und ist nicht wirtschaftlich.
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