S191
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 191-541949
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 157-39
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 157-39 Der Nachtrag bezieht sich auf den Hauptvertrag „Großprojekt Karlsruhe-Basel ABS/NBS StA 8A, Planung“. Für den PfA 8.3 enthält dieser keine technische Planung für den Hochwasserschutz, da die Gefährdung ausgehend von Hochwasser aus Gewässern II. Ordnung im Zuge der Hochwasserfreilegung GIIO untersucht wird. Auf Grundlage einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Krozingen, des Regierungspräsidiums Freiburg und der DB ist das Büro FWT beauftragt diese zu bewerten und zu planen.
Das resultierende Oberflächenwasser von Hochwasser aus Gewässern II. Ordnung kann als „klassisches“ Hochwasser in die Tieflage eindringen. Aktuelle Ereignisse zeigen jedoch, dass auch auftretende Starkniederschläge mit hohen Niederschlagsmengen und -intensitäten ebenfalls Überschwemmungen und Sturzfluten verursachen können. Entsprechend kann sich das Oberflächenwasser auch abseits der Gewässer bei Starkregenereignissen akkumulieren und eine Gefährdung für die Tieflage darstellen.
Im Rahmen der technischen Planung der Tieflage der NBS Karlsruhe–Basel im PfA 8.3 & 8.4 sind die Gefahren ausgehend von Starkregenereignissen daher zu bewerten, denn die Tieflage ist ein sehr sensibles Bauwerk gegenüber eindringendem Oberflächenwasser.
Die Hochwasserthematik und damit in Verbindung stehend das Thema Starkregenereignisse waren zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages nicht vorhersehbar und konnten auch bei Erfüllung aller Sorgfaltspflichten des Auftraggebers nicht in die ursprüngliche Vergabe mit eingeplant werden.
Im Rahmen der technischen Planung der Tieflage der NBS Karlsruhe–Basel im PfA 8.3 & 8.4 sind die Gefahren ausgehend von Starkregenereignissen daher zu bewerten, denn die Tieflage ist ein sehr sensibles Bauwerk gegenüber eindringendem Oberflächenwasser.Die Hochwasserthematik und damit in Verbindung stehend das Thema Starkregenereignisse waren zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages nicht vorhersehbar und konnten auch bei Erfüllung aller Sorgfaltspflichten des Auftraggebers nicht in die ursprüngliche Vergabe mit eingeplant werden.
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