S155
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 155-445259
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung – B0171400 LÄA 157-35
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 157-35 Die Bearbeitung und die Abstimmungen der Einwendungsbearbeitung für die Genehmigunsplanung des
Planfeststellungsabschnitt 8.4 des GP Karlsruhe-Base hat sich als sehr aufwendig dargestellt. Dies ist dem geschuldet, dass der
PfA durch eine sehr landwirtschaftliche, sowie auch naturrechtlich geprägte Umgebung führt. Mehrere Abstimmungstermine mit
internen Stakeholdern, unteren und oberen Naturschutzbehörden als auch juristische Zwangspunkte mussten abgestimmt
werden. Zum Zeitpunkt der Vergabe der infrage stehenden Leistungen waren der Aufwand nicht absehbar.
Die Einwendungsbearbeitung der Offenlage kann nur der Ersteller der Unterlage bzw. der Planung übernehmen. Ebenso istdie summative Betrachtung im gesamten Zusammenhang der Planfeststellungsunterlage und des gesamten StA 8 zu sehen undnicht vom Bearbeiter zu trennen. Die Abstimmungstermine sowie die Einwendungsbearbeitung sind zwingend notwendig, um denPlanfeststellungsbeschluss des Streckenabschnittes zu erlangen. Der AN besitzt die notwendige Infrastruktur (Software,Fachexperten, Projektkenntnis) zur Leistungserbringung. Durch seine bisher erbrachten Leistungen entstehen in diesemZusammenhang Synergieeffekte. Ferner würden sich bei einer Neuvergabe Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen derLeistungen ergeben. Es handelt sich um eine erforderliche zusätzliche Leistung zu Erreichung des werkvetraglich geschuldetenErfolges, ein Wechsel des AN ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich.Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sindsomit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an
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