S155
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 155-445223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung – B0171400 LÄA 164-22
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 – 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 164-22 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 164-15 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet.
Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen).
Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen.
Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen.
Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag:
– Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.0 Los 12, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten.
– Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute.
– Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit.
– Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung.
– Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt.
Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022