S98
Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 098-271843
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Meinert, Melanie
E-Mail: Melanie.Meinert@deutschebahn.com
Telefon: +49 20330173475
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Köln/Düsseldorf, RRX, Köln-Mülheim bis Düsseldorf Hbf, PA 1.2, 1.3, 7.2, 7.3, 8.0, Baulogistikkoordination
Duisburg, Köln, Leverkusen, Langenfeld, Düsseldorf,
Durchführung und Koordination der übergeordneten Projekt-/ Baulogistik in der Realisierungsphase der Abschnitten 1.2, 1.3, 7.2, 7.3, 8.0 des Großprojektes RRX.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Köln/Düsseldorf, RRX, Köln-Mülheim bis Düsseldorf Hbf, PA 1.2, 1.3, 7.2, 7.3, 8.0, Baulogistikkoordination
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den unter III.1.1 – III.1.3 genannten, sind folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich und zwingend über das Vergabeportal mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
– Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— LMBG Logistik und Management, Beratungsgesellschaft mbH, Berlin
— ZETCON Ingenieure GmbH, Bochum
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter u. beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
– Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
– Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind über die Vergabeplattform zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz u. prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe) werden die, zur Erbringung der Leistung geeigneten u. zuverlässigen Bieter, zur Angebotsabgabe aufgefordert (2. Stufe: Angebotsphase). Erst in der Angebotsphase ist durch den Bieter ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung über die Vergabeplattform einzureichen. Wichtige Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe auf Verhandlung zu verzichten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg, Köln, Leverkusen, Langenfeld, Düsseldorf,
Durchführung und Koordination der übergeordneten Projekt-/ Baulogistik in der Realisierungsphase der Abschnitten 1.2, 1.3, 7.2, 7.3, 8.0 des Großprojektes RRX.
Durchführen des übergeordneten zentralen VRAO-Management (MKA 4_2)
Der AN hat bereits die übergreifende Baulogistikkoordination und Steuerung aller auf der Baustelle genutzen BE-Flächen inne. Diesbezüglich finden bereits diverse Abstimmungen mit den Bau AN, den Straßenverkehrsbehörden und Projektbeteiligten statt, um die übergreifenden Themen zu steuern und zu bündeln. In diesem Zusammenhang wird DigiBau in die Lage versetzt auch die Bündelung der VRAO innerhalb der Baustelle zu koordinieren, die bisher von jedem Bau AN ohne ganzheitliche Betrachtung der Gesamtbaumaßnahme an die Straßenverkehrsbehörde herangetragen werden. Die Beauftragung des AN schafft somit Synergieerffekte bei der Abstimmung und der Kommunikation mit den Behörden, da die Verkehrskonzepte unter Berücksichtigung der erforderlichen Logistik möglichst begündelt und sinnvoll aufeinander abzustimmen sind, um geringst mögliche Einschränkungen gegenüber dem Verkehr der Städte und Gemeiden zu verusachen. Die Stadt Leverkusen fordert außerdem einen zentralen Ansprechpartner.
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