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Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 015-036064)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Frankfurt am Main: Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit (2022/S 015-036064)

21/01/2022

  
S15

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 015-036064

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Billen, Peter
E-Mail: peter.billen@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130849524
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM – Daglfinger und Truderinger Kurve – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1+2, 3+4 (Optional 6+7)

Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28810

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt

Hauptort der Ausführung:

München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Daglfinger und Truderinger Kurve – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1+2, 3+4

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 09/04/2018

Ende: 31/12/2022

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 062-138397

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEI28810

Bezeichnung des Auftrags:

BIM – Daglfinger und Truderinger Kurve – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1+2, 3+4 (Optional 6+7)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:

27/03/2018

V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

VII.1.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt

Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Daglfinger und Truderinger Kurve – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1+2, 3+4

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 09/04/2018

Ende: 31/12/2022

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen

Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Objektplanung neue Objekte Verkehrsanlagen für die Alternativvarianten B1 und B2 in den Lph 1-2 – LÄ12

VII.2.2)Gründe für die Änderung

Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)

Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Leistungen beziehen sich auf die Alternativvarianten, sogenannte Bürgervarianten B1 und B2, die aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 VwVfG resultieren. Diese sind für die Bewertung und Auswahl des Einwandes notwendig. Zur Beurteilung des Einwandes ist ein detaillierter Vergleich der Varianten durchzuführen. Dieser Vergleich hat gesamthaft über alle Gewerke zu erfolgen und ist hinreichend zu begründen. Zur Vergleichbarkeit ist ein hoher Detaillierungsgrad in der Einarbeitung notwendig. Durch die Komplexität und der übergreifenden Wechselwirkungen der Fachgewerke ist durch den Wechsel des AN mit einem sehr hohen Zeitverzug zu rechnen. Weiterhin ist hervorzuheben, dass diese Untersuchungen grundlegende Ergebnisse für die einzureichenden Unterlagen des Planfeststellung bilden und somit direkt mit dem Werkerfolg des zu Grunde liegenden Hauptvertrags in Zusammenhang stehen. Aufgrund der hohen Wechselwirkungen und der Komplexität sowie den damit verbundenen Risiken ist unter keinen Umständen der Wechsel des AN zu empfehlen.

VII.2.3)Preiserhöhung

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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