S151
Deutschland-Ehekirchen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 151-432909
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bräugarten 1
Ort: Ehekirchen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehekirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Gemeinde Ehekirchen_Neubau Mittagsbetreuung_Arch
Die Gemeinde Ehekirchen plant den Neubau eines Hauses für die Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Ehekirchen.
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Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind). An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
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Ebenfalls werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Flurnummer 844, Gemarkung Ehekirchen 86676 Ehekirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Ehekirchen plant den Neubau eines Hauses für die Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Ehekirchen.
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An der Grund- und Mittelschule Ehekirchen findet bislang die Mittagsbetreuung in den ehemaligen Klassenzimmern statt. Nachdem die Schule die Räume dringend für künftige Klassen benötigt, hat die Gemeinde beschlossen zur dauerhaften Entzerrung der vorhandenen räumlichen Beengtheit ein eigenes Gebäude für die Mittagsbetreuung mit entsprechendem Raumangebot zu erstellen. Hierfür vorgesehen ist die Fläche westlich des ehemaligen Lehrerwohnhauses an der Südwestseite des Schulgrundstücks (Flurnummer 844, Gemarkung Ehekirchen). Diese Baufläche bietet den Vorteil, dass das Schulgrundstück räumlich abgeschlossen ist und die Schüler der Mittagsbetreuung keine öffentlichen Straßen überqueren müssen. Grundlage ist das Raumprogramm sowie der prognostizierte Bedarf mit ca. 100-150 Schülern.
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Die bislang erbrachten Vorleistungen sahen entweder einen erdgeschossigen Bau mit Teilunterkellerung und unterirdischem Zugang von der Schule her vor, alternativ ein voll unterkellertes Gebäude, wobei bei dieser Alternative auf den unterirdischen Zugang von der Schule her verzichtet wird.
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Ziel soll es sein die Schule in die Lage zu versetzen, den Schülern ein Betreuungsangebot zu unterbreiten, das auch als (offene oder gebundene) Ganztageseinrichtung funktionieren kann.
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Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind). An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
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Ebenfalls werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Die Freianlagenplanung ist im Hinblick auf die Gesamtbaumaßnahme von untergeordneter Bedeutung (die anrechenbaren Kosten liegen netto bei rund 95.000,- EUR). Eine Neubepflanzung sowie Ergänzungspflanzungen im Schulgrundstücksbereich sollen eine naturbetonte und harmonische Umgebung schaffen. Aus diesem Grund werden die anrechenbaren Kosten zu denen der Objektplanung Gebäude und Innenräume addiert und stellen die Grundlage einer Honorarberechnung dar.
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Die Beauftragung erfolgt für beide Leistungsbilder stufenweise, wie folgt:
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– Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) und 4
– Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
– Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
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mit den jeweils in den einzelnen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2024.
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Eine Kurzerläuterung nebst Teilen der Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Ehekirchen_Neubau Mittagsbetreuung_Arch
Postanschrift: Reichsstrasse 58
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Postanschrift: Heilig-Kreuz-Str- 24
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Leistungsinhalt / Leistungsphase(n):
Assistenz Projektleitung LPH 6-9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRTAP
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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