S157
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 157-451085
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: bauvergaben@drv-bund.de
Telefon: +49 03086584714
Fax: +49 03086584790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I
Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen der Leistungsphase 4 bis 7 nach HOAI für Gebäudeteil F I im Rahmen der Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Berlin
Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz) der Leistungsphasen 4 bis 7 nach HOAI in Bezug auf die sogenannten „vorgezogenen Maßnahmen“ (Abbruch- und Schadstoffsanierungsleistungen, Leistungen der Baufeldfreimachung und nicht- konstruktiver Abbruch) für den Gebäudeteil F I im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf.
Aufgrund ausstehender Genehmigungen erfolgt eine optionale Beauftragung.
Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der der Erbringung der Genehmigungsplanung handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Die begehrten Planungsleistungen der LPH 4 bis 7 sind für Gebäudeteil F I notwendig, um die „vorgezogenen Maßnahmen“ für den 1. Bauabschnitt, bestehend aus Gebäudeteil E und Gebäudeteil F umzusetzen. Insofern ist entscheidend, dass die Gebäudeteile E und F eine eng miteinander verbundene Gebäudetechnik haben. Die Durchführung und vorherige Planung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil E ist daher untrennbar mit der Durchführung und vorherigen Planung der „vorgezogenen Maßnahmen“ für Gebäudeteil F I verknüpft. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:
– Auf Grund der eng miteinander verbundenen Gebäudetechnik der Gebäudeteile E und F I kann die Planung zur Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ technisch unter Kompatibilitätsgesichtspunkten nicht durch unterschiedliche Auftragnehmer erbracht werden. Die Planung der Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil E erfordert eine Kompatibilität mit der Planung der Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil F I. Die zu den jeweiligen Gebäudeteilen erforderlichen Planungstätigkeiten müssen stets ineinandergreifen, was bedingt, dass sie aus einer Hand erbracht werden.
– Die Planung des Abbruchs und Rückbaus der Gebäudetechnik für den Gebäudeteil E ist nicht möglich, ohne gleichzeitig den Rückbau der Gebäudetechnik des Gebäudeteils F I zu planen. Der Gebäudeteil F kann bei einem Rückbau der Versorgungsleitungen nicht wie bisher versorgt werden. Somit sind diesbezüglich definitiv Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erforderlich, um den Ursprungsauftrag, nämlich Sanierung des Gebäudeteils E zu vollenden. Eine umsetzbare Planung der vorgezogenen Maßnahmen für Gebäudeteil E ist somit nur möglich, wenn gleichzeitig Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erbracht werden.
– Hinzu kommt, dass bei Einsatz eines weiteren Auftragnehmers schwierige und komplexe Haftungsabgrenzungen auftreten.
– Die Schadstoffsanierung muss zudem gemeinsam mit dem übrigen Abbruch geplant werden. Ein Auseinanderfallen der Planung bei Abbruch und Schadstoffsanierung ist aus technischen Gründen nicht möglich und muss deshalb aus einer Hand geplant werden.
Erhebliche Schwierigkeiten liegen bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands und damit verbunden eine erhebliche Verzögerung bei der Leistungserbringung, der zusätzlichen Vergütung des Einarbeitungsaufwands und des überlegenen Sachwissens des bisher beauftragten Auftragnehmers vor.
Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I
Postanschrift: Teerstegenstraße 30
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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