S221
Dienstleistungen – Bekanntmachung über vergebene Aufträge – Verhandlungsverfahren (competitive procedure with negotiation)
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 221-542766
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenallee 223a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail: Katja.Muehling@md-ra.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fippev.de
Abschnitt II: Gegenstand
FIPP e. V. Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis – Planungsleistungen für Sanierung der Kita Sonnenschein und den Neubau eines Sonnenatriums in Berlin
Es ist beabsichtigt die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ am vorhandenen Standort aufzuwerten und umzubauen sowie einen ergänzenden Neubau („Sonnenatrium“) zu errichten.
Der Auftraggeber hat durch ein Planungsbüro bereits eine Maßnahmenbeschreibung erstellen lassen. Diese Maßnahmenbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Dabei sind sämtliche Grundleistungen der Leistungsbilder Gebäudeplanung und Innenräume, TGA ELT und HLS, Tragwerkplanung (bis Leistungsphase 6) und Freianlagenplanung der Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen:
I) Leistungsphasen 1-3 HOAI (mit Zuschlagerteilung);
II) Leistungsphase 4 HOAI (optional);
III) Leistungsphasen 5-7 HOAI (optional);
IV) Leistungsphasen 8-9 HOAI (optional).
Uranusstraße 19-21
12524 Berlin
Die Umsetzung der Planung und Ausführung soll unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten realisiert werden. Dies ist in der Planung, vor allem auch unter der Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen.
Das Grundstück befindet sich im Bezirk Berlin-Altglienicke, Uranusstraße 19-21, 12524 Berlin-Altglienicke Gemarkung Glienicke, Flur 4, Flurstück 2951, 2954 und hat eine Fläche von 6 510 m2.
Im Rahmen seiner Planungs- und sonstigen Leistungen hat der Planer auch das Vertragsziel wirtschaftliche Planung zu verfolgen, das heißt, dass die von ihm getroffenen Festlegungen und zugrunde gelegten Qualitäten nachweislich im Hinblick auf die Kosten der Herstellung, der Wartung und Pflege sowie der Erneuerung/Erweiterung für den Auftraggeber einen möglichst geringen Aufwand verursachen. Die Kosten für beide Bauvorhaben (Sanierung der Kita und Neubau des Sonnenatriums) dürfen 6,0 Millionen EUR brutto bezogen auf die Kostengruppe 200 bis 600 der DIN 276) nicht überschreiten.
Leistungszeitraum und Fertigstellung:
— Fertigstellung der mangelfreien Entwurfsplanung bis zum 15.2.2020,
— Fertigstellung des Bauwerks zur Nutzung und Betrieb als Kita 1.3.2023,
— Fertigstellung des Bauwerks zur Nutzung und Betrieb als Kita 1.12.2023.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen gemäß Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung.
Es sind Fördermittel aus dem Förderprogramm „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ bewilligt. Der Auftraggeber behält vor, die Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Preis vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebots anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für Sanierung der Kita Sonnenschein und den Neubau eines Sonnenatriums in Berlin
Postanschrift: Rießerseestraße 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12527
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG behält sich bis zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vor, die Unterkriterien des Zuschlagskriterium Preis anzupassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D5J7
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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