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Deutschland, Bad Belzig: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 186-527925)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Deutschland, Bad Belzig: Bekanntmachung vergebener Aufträge (2022/S 186-527925)

27/09/2022

  
S186

Deutschland-Bad Belzig: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 186-527925

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Postanschrift: Brücker Landstraße 22
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marc Pittius (Abt. Technik)
E-Mail: marc.pittius@regiobus.pm
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus-pm.de/

I.6)Haupttätigkeit(en)

Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplaner für den Neubau des Betriebshofs Werder inkl. Werkstatt für Busse mit alternativer Antriebstechnologie

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001-NBHW-01

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung

71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark

Hauptort der Ausführung:

regiobus Potsdam Mittelmark GmbH Otto-Lilienthal-Straße 8 14542 Werder (Havel)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.

Im Einzelnen sollen Generalplanerleistungen aus den folgenden Leistungsbildern der HOAI sowie des AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) beauftragt werden:

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" gemäß § 43 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Verkehrsanlagen" gemäß § 47 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "technische Ausrüstung" gemäß § 55 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Tragewerksplanung" gemäß § 51 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 6.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Bauphysik" (hier "Wärmeschutz und Energiebilanzierung") gemäß Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 7.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Brandschutz" gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

Die Generalplanungsleistungen werden von der Auftraggeberin stufenweise in Form von bis zu sieben Vertragsstufen abgerufen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Generalplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 – also jeweils die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung – der vorgenannten Leistungsbilder umfasst. Näheres regelt der Generalplanervertrag samt Anlagen, der den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt wird.

Optional kann Auftraggeberin dem Auftragnehmer anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehend benannten Leistungsbilder ganz oder teilweise übertragen. Die Auftraggeberin kann dabei auch einzelne Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen überspringen oder mehrere Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Generalplanervertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.

Im Einzelnen sollen Generalplanerleistungen aus den folgenden Leistungsbildern der HOAI sowie des AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) beauftragt werden:

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" gemäß § 43 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Verkehrsanlagen" gemäß § 47 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "technische Ausrüstung" gemäß § 55 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Tragewerksplanung" gemäß § 51 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 6.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Bauphysik" (hier "Wärmeschutz und Energiebilanzierung") gemäß Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 7.

– Leistungen aus dem Leistungsbild "Brandschutz" gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) aus den Leistungsphasen 1 bis 9.

Die Generalplanungsleistungen werden von der Auftraggeberin stufenweise in Form von bis zu sieben Vertragsstufen abgerufen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Generalplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 – also jeweils die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung – der vorgenannten Leistungsbilder umfasst. Näheres regelt der Generalplanervertrag samt Anlagen, der den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt wird.

Optional kann Auftraggeberin dem Auftragnehmer anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehend benannten Leistungsbilder ganz oder teilweise übertragen. Die Auftraggeberin kann dabei auch einzelne Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen überspringen oder mehrere Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Generalplanervertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-158830

IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:

09/09/2022

V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ2R1KQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-617
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/09/2022

© Europäische Union, http://ted.europa.eu, 1998-2022

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