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Konsequenzen

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Konsequenzen

Wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau am 22.11.2013 zurückgetreten

Aus der Pressemitteilung des Bauhaus Dessau:

„Die Beratungen über den Standort des künftigen Ausstellunggebäudes sowie besonders über die Neuausschreibung der Stelle des Direktors der Stiftung Bauhaus Dessau haben die Mitwirkung des Wissenschaftlichen Beirats gegenstandslos gemacht. Der Beirat sieht seine Aufgabe in der inhaltlichen Qualitätssicherung der Aktivitäten der Stiftung Bauhaus Dessau. Er unterstützt die Arbeit des Stiftungsrates sowie der Mitarbeiter und der Leitung der Stiftung Bauhaus Dessau.

Die Ereignisse der vergangenen Monate haben gezeigt, dass dem Rat des Wissenschaftlichen Beirates kein Gewicht beigemessen wird. Der Beirat wiederholt die über Jahre gewonnene Überzeugung von der hervorragenden Leistung des Direktors Philipp Oswalt. Diese inhaltliche Qualität ist unseres Erachtens höher anzusehen als die politische Reibungslosigkeit der Kooperationen zwischen der Stiftung Bauhaus Dessau und den aufsichtsführenden politischen Institutionen.

Die ausschließlich politischen Begründungen der Nicht-Verlängerung des Direktors desavouiert auch die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirates. Aus diesem Grund tritt der Beirat zurück:

» Prof. Franziska Bollerey, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates, Delft University of Technology
» Prof. Hartmut Böhme, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Kulturwissenschaften
» Prof. Ute Meta Bauer, Professorin und Direktorin des Visual Arts Programs im Departement of Architecture am MIT Cambrigde
» Prof. Helmuth Berking, Technische Universität Darmstadt, Institut für Soziologie
» Lilet Breddels, Archis Foundation Amsterdam
» Prof. Dr. Gerda Breuer, Professorin für Kunst- und Designgeschichte an der Bergischen Universität Wuppertal
» Barry Bergdoll, Chefkurator für Architektur und Design am Museum of Modern Art, New York
» Florian Rötzer, Chefredakteur beim Online-Magazin “Telepolis”
» Prof. Dr. Wolf Tegethoff, Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte München
» Petra Wesseler, Baubürgermeisterin der Stadt Chemnitz“

Dazu folgte eine Erklärung des Vorsitzenden des Stiftungsrates der Stiftung Bauhaus Dessau, Minister Stephan Dorgerloh:

„Der Stiftungsrat der Stiftung Bauhaus hat sich auf seiner heutigen Sitzung noch einmal intensiv mit der Frage der Ausschreibung der Stelle des Bauhausdirektors befasst. Bereits am 27. April 2013 war das Thema einer Verlängerung des Vertrages oder einer Neuausschreibung im Stiftungsrat erörtert worden. Damals verständigten sich die Stiftungsratsmitglieder einstimmig auf ein Umlaufverfahren. Im Ergebnis dieses Umlaufverfahrens votierte der Stiftungsrat einstimmig für die Ausschreibung der Stelle des Direktors zum 1.3.2014.

Angesichts der öffentlichen Diskussion hat sich der Stiftungsrat nun erneut mit der Entscheidung befasst. Dazu stellt der Stiftungsrat zunächst klar, dass ein Umlaufverfahren nach der Satzung eine normale Form der Beschlussfassung dar-stellt, um Entscheidungen herbeizuführen. Dennoch hat der Stiftungsrat die Frage der Ausschreibung neuerlich erörtert. Dazu gab es eine intensive Aussprache und Diskussion im Stiftungsrat. Im Ergebnis bestätigt der Stiftungsrat die Entscheidung für die Ausschreibung der Stelle zum 1. März 2014 ausdrücklich.

Ausschlaggebend für das Votum des Stiftungsrates für eine Neuausschreibung war u.a. die strategische Entscheidung, jetzt die Weichen für das Bauhausjubiläum 2019 zu stellen. Der Stiftungsrat hat sich bewusst dafür entschieden, noch in diesem Jahr eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bauhausjubiläum 2019. Die Satzung ist aus Sicht des Stiftungsrates dabei eindeutig. Wenn die Stelle des Stiftungsdirektors nicht mit Auslaufen der jetzigen Amtsperiode des Direktors ausgeschrieben wird, muss in fünf Jahren eine Ausschreibung erfolgen. Im unmittelbaren Umfeld des Bauhausjubiläums würde das eine erhebliche Unsicherheit mit sich bringen. Dies wurde auch im Landtagsbeschluss vom 14. November 2013 deutlich, mit dem der Landtag sich dafür ausgesprochen hat, die Stelle des Direktors unverzüglich auszuschreiben.

Mit dem Jubiläum im Jahr 2019 und dem Bau eines Ausstellungszentrums kommen darüber hinaus neue Herausforderungen hinzu, die es gemeinschaftlich im Bauhausverbund und in enger Abstimmung mit dem Stiftungsrat zu schultern gilt.

Zweifellos hat sich Prof. Philipp Oswalt als Direktor der Stiftung Bauhaus Verdienste bei der Entwicklung und Öffnung des Bauhauses erworben. Die inhaltliche Neuausrichtung ist auch mit seiner Person verbunden. Allerdings gibt es dabei eine Differenz zwischen der Außenwahrnehmung und der internen Sicht auf das Wirken des Direktors. So hat es in der Vergangenheit mehrfach Punkte in der Zusammenarbeit mit dem Stiftungsdirektor gegeben, die das Vertrauen beschädigt haben.

Für die Vorbereitung des Jubiläums und die künftigen Aufgaben ist ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Stiftungsrat und Stiftungsdirektor jedoch unabdingbar, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen. Die Entscheidung für eine Neuausschreibung bedeutet dabei keine Abkehr von der begonnenen inhaltlichen Neuausrichtung der Stiftung Bauhaus, wie sie im Masterplan festgeschrieben ist.

In einem weiteren Beschluss hat sich der Stiftungsrat auf den Standort Stadtpark für das geplante Bauhaus-Museum in Dessau-Roßlau verständigt.“

 

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