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18.12.2009 | Architektur

Berufsschutz für Architekten

8.12.2009 - Hannover - Die Berufsbezeichnung "Architekt" steht unter besonderem Schutz. Absolventen eines Architekturstudiums müssen zwei Jahre berufliche Praxis nachweisen sowie Weiterbildung im Umfang von bis zu 80 Stunden, je nach Bundesland, um sich dann in eine der Landesarchitektenkammern eintragen zu können und schliesslich die Berufsbezeichnung "Architekt" führen zu dürfen. Vorher ist man Dipl. Ing. Architektur - ein feiner Unterschied.

All das geschieht vor allem im Namen des Verbraucherschutzes. Der unwissende Bauherr soll vor unzureichend ausgebildeten Architekten geschützt werden. Doch wer schützt eigentlich den Architekten? Warum ist "Architekt" eigentlich kein Beruf sondern nur eine Berufsbezeichnung? Was ist mit den verlorengegangenen Betätigungsfeldern des angesehenen Architekten der 80er Jahre? Was ist eigentlich aus diesem Idealbild des Architekten der klassischen Moderne, dass heute zwar immernoch in den meissten Nichtarchitektenköpfen vorhanden aber schon lange nicht mehr real ist - DER ARCHITEKT - Respektsperson, wohlbetucht ... - Ein Kommentar von Dr. Ing. Curschmann, freier Architekt

Kontakt:Peter Schoof, Hannover, info@arcvote.de

 

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Justine Jakubus (j.jakubus@gmx.net), 07.01.2010, 14:01 Uhr
hallo peter schoof,

ich habe mir heute den artikel auf eurer arcvote seite durchgelesen, muss aber gestehen, dass ich ihn nicht verstanden habe. wenn ich im internet den begriff architekt eingebe, wird er sehr wohl als beruf angezeigt. also wie ist das zu verstehen?

bitte um rückantwort.

mfg

j. jakubus
Karsten Sprenkel, 25.05.2010, 22:05 Uhr
Hallo Herr Schoof,

der Bericht von Herrn Curschmann ist verwirrend.

Jedoch ist die Seite, bzw. die dahintersteckende Idee genial und traurig wahr zugleich. Denn fsat 35% der Architekten sind in Dt. Hartz IV Empfänger. Die aktuelle Statistik der Bundes Agenut für Arbeit belegt es, wie gesagt traurig aber wahr.
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